Altkanzler Schröder: Möglicher Bruch der Investorenvereinbarung?
Nach dem Eklat im Conti-Aufsichtsrat am vergangenen Donnerstag lässt nun Altkanzler Gerhard Schröder rechtlich prüfen, ob Großaktionär Schaeffler bei seinem Vorgehen die Investorenvereinbarung mit Conti gebrochen hat. Das kündigte Schröder in einer Erklärung an. Der Altkanzler ist Garant der Investorenvereinbarung zur Wahrung der Interessen von Continental. Schaeffler war am vergangenen Donnerstag im Conti-Aufsichtsrat mit dem Versuch gescheitert, Vorstandschef Dr. Karl-Thomas Neumann zu stürzen. Einen von Schaeffler geforderten Rücktritt hatte Neumann abgelehnt. Schröder erklärte, er habe „aus Anlass der Vorkommnisse im Verlauf der Aufsichtsratssitzung“ eine rechtliche Prüfung eingeleitet. „Dabei geht es um die Frage, ob die Investorenvereinbarung durch die Vorgänge bereits gebrochen worden ist oder noch gebrochen werden könnte.“ Eine unabhängige Anwaltskanzlei werde sich mit dieser rechtlichen Prüfung befassen. Schaeffler hatte in der Investorenvereinbarung unter anderem zugesagt, keine Änderungen in der Zusammensetzung des Conti-Vorstands vorzunehmen oder zu veranlassen. Dies war auf der Hauptversammlung im April dieses Jahres auf eine Aktionärsfrage hin deutlich geworden.
Auch der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hat sich besorgt über die jüngsten Entwicklungen im Machtkampf zwischen Schaeffler und dem Autozulieferer Continental in Hannover geäußert. „Wir machen uns Sorgen, dass da nicht alles richtig gemacht wird“, sagte Wulff bei einem Empfang der CDU-Landtagsfraktion am Dienstagabend in Hannover. Da fehle es manchem offenkundig an „Fingerspitzengefühl“. Er erwarte, dass die Konflikte, auch im Interesse der Arbeitnehmer, im Einvernehmen gelöst würden.
Der Conti-Aufsichtsrat tritt am Mittwoch, dem 12. August, erneut zusammen. Dabei würde eine einfache Mehrheit für die Ablösung Neumanns ausreichen. Bei einem Patt hätte der von Schaeffler ins Amt gehobene Aufsichtsratschef Rolf Koerfer ein Doppelstimmrecht.
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