NRW zahlt Zuschuss zur Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulstandort
Erstmals seit 2013 zahlt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die für den Blockunterricht an einer auswärtigen Berufsschule eine Unterbringung benötigen, wieder einen Zuschuss von bis zu 20 Euro je nachgewiesenem Unterrichtstag. Ein entsprechender Erlass ist vor einigen Tagen in Kraft getreten und gilt rückwirkend für Schulbesuche seit dem 1. Januar 2018. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. meldet, dass der Zuschuss gezahlt wird, wenn der Berufsschülerin oder dem Berufsschüler die tägliche Fahrt zur nächstgelegenen Fachklasse nicht zugemutet werden kann, eine bilaterale Vereinbarung zur Beschulung in einem anderen Bundesland zwischen den zuständigen Ministerien der Länder geschlossen wurde, der Berufsschüler oder die Berufsschülerin an einem länderübergreifenden Standort beschult wird, in dessen Einzugsbereich Nordrhein-Westfalen erfasst ist. cs
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