In Keller/Garage eingelagerte Räder nicht immer über Hausratversicherung abgedeckt

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Laut der Ergo Versicherung geht ein Großteil der Autofahrer davon aus, dass im eigenen Keller oder der Garage eingelagerte Reifen/Räder automatisch über ihre Hausratversicherung vor Diebstahl oder Schäden durch beispielsweise einen Brand geschützt sind. „Doch das ist ein Trugschluss“, sagt stellt Janna Poll im Namen des Unternehmens klar. Dies sei vielmehr von den konkreten Vertragsbedingungen der abgeschlossenen Police abhängig. Ob die Versicherung bei gestohlenen oder beschädigten Rädern einspringt, komme häufig zudem auf den Einzelfall sowie die konkreten Lagerungsbedingungen an, wie noch ergänzt wird. Viele Teilkaskoversicherungen würden unter Verschluss eingelagerte Reifen zwar einschließen, doch gleichwohl empfiehlt Poll, die vereinbarten Leistungen umfassend zu prüfen. Auch in Werkstätten sowie bei Reifen- und Autohändlern könnten Autofahrer demzufolge nicht immer davon ausgehen, dass ihre eingelagerten Reifen/Räder versichert sind, weil viele Betriebshaftpflichtversicherungen dies ebenfalls ausschließen würden. „Hier gilt daher: Lieber vorher nachfragen, um nachträglichen Ärger zu vermeiden“, rät Poll.

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