BALM eröffnet Förderportal für „Umweltschutz und Sicherheit“ heute erneut

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Am heutigen Montag öffnet das Portal beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), über das Anträge nach dem Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De-minimis) gestellt werden können. Der Hintergrund, wie das Amt dazu online schreibt: Für das Programm seien „weitere Fördergelder zur Verfügung gestellt“ worden, „sodass eine erneute Antragstellung möglich ist“. Das BALM ergänzt: „Das Antragsportal wird geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.“ Anträge können ab Montag, den 6. Mai, 9 Uhr über das BALM-Portal hier eingereicht werden. In welchem Umfang neue Fördergelder zur Verfügung stehen, teilte das Amt indes nicht mit, auch nicht, ob es sich dabei um nicht abgerufene Mittel aus dem bisher bereitgestellten Fördervolumen handelt. Mitte Februar hatte das BALM das Portal nach nurmehr 24 Stunden geschlossen, da die in dem Zeitraum eingegangenen Förderanträge bereits die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von 261,9 Millionen Euro ausgeschöpft hatten.

Nachtrag (per 06.05.2024, 14:50 Uhr): Wie das BALM heute im Laufe des Tages ergänzte, habe die Bundesregierung „zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Mitteln nunmehr weitere Mittel zur Verstärkung des Förderprogrammes zur Verfügung gestellt. Damit können bereits gestellte Anträge aus 2023, die aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden, nachträglich noch bewilligt werden. Das BALM wird zeitnah mit dem Erlass entsprechender Bewilligungsbescheide beginnen und bittet darum, von Anfragen zum Sachstand Abstand zu nehmen.“ Wie das BALM zur Erklärung ergänzt, hätten für die Förderperiode 2023 aufgrund des großen Interesses nicht alle Anträge bewilligt werden können, es seien „daher aufgrund fehlender Haushaltsmittel Ablehnungsbescheide“ ergangen. Ganz augenscheinlich gilt die Wiedereröffnung des Förderportals nur für abschlägig beschiedene Antragsteller aus dem Vorjahr, nicht aber für Neuanträge aus dem laufenden Jahr.

Eine Presseanfrage der NEUE REIFENZEITUNG zur Klärung dieses Sachverhalts liegt dem BALM vor.

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