Gerichtsurteil: Feuerwehr kann keine Gebühren für spontane Hilfe bei Reifenpanne verlangen

In einem Prozess um die Kosten eines Reifenwechsels durch die Feuerwehr hat das Verwaltungsgericht in Gießen der Klage einer Autofahrerin stattgegeben. Die Frau müsse, die von der Stadt Kirtorf geforderte Einsatzgebühr in Höhe von 591 Euro nicht bezahlen. Dies entschied das Gericht jetzt. Angesichts „einer fehlenden anderweitigen Aufklärung” habe sie „ausnahmsweise” davon ausgehen können, dass es sich um bei dem von Feuerwehrleuten angebotenen Wechsel um eine “Freundschaftsdienst” gehandelt habe.

Laut Angaben des Gerichts war eine Einheit der örtlichen freiwilligen Feuerwehr im Dezember 2022 während einer Einsatzfahrt zu einem umgestürzten Baum auf die Klägerin getroffen, die wegen eines platten Reifens an ihrem Auto am Straßenrand stand und zusammen mit einer Bekannten auf den Pannendienst des ADAC wartete. Da der gemeldete umgestürzte Baum auf der Strecke nicht gefunden wurde, boten die Feuerwehrleute der Frau an, ihr den Reifen zu wechseln. Am 3. Januar 2023 machte die Stadt Kirtorf gegenüber der Frau dann jedoch Kosten von 784,20 Euro für den Feuerwehreinsatz geltend. Den Betrag reduzierte sie später im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens auf 591 Euro. Dagegen klagte die Frau und erhielt jetzt vor dem Verwaltungsgericht recht. Nach Feststellungen des Gerichts gab es in dem vorliegenden Fall durch das Auto der Klägerin keine “gesteigerte Gefahrenlage”, die einen Einsatz der Feuerwehr erforderlich gemacht hätte. Unter anderem sei der Wagen hinreichend mit Warndreieck und Warnblinkern abgesichert gewesen. Auch habe die Frau aufgrund der “Gesamtumstände” davon ausgehen dürfen, dass es sich bei der von den Einsatzkräften angebotenen Hilfe um ein kostenloses Angebot handle. Die Entscheidung (Az. 2 K 2103/23.GI) ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

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