Kiffen am Arbeitsplatz – ist es ab dem 1. April erlaubt?

Ab dem 1. April gilt der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Freizeitgebrauch als legal. Doch am Arbeitsplatz gelten andere Regeln, denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für alle Arbeitnehmer. Und damit bleibt der Joint in der Mittagspause oder auf dem Weg zur Arbeit für Arbeitnehmer weiterhin verboten, denn die Mitarbeiter schulden ihrem Arbeitgeber ihre ungetrübte Arbeitsleistung. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat seine Mitglieder gerade darüber informiert, dass laut Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, sich Versicherte nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in den Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Dies gelte auch für die Einnahme von Medikamenten. Arbeitsrechtler raten Betrieben, ähnlich wie beim Alkohol, klare Regelungen für den Umgang mit Cannabis einzuführen und mit den Mitarbeitern zu besprechen.

 

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