Ursache und Wirkung – zu schnell mit zu wenig Profil + Hagel = Unfall

Bei Aufnahme eines Unfalls nach einem Hagelschauer auf der der Autobahn A9 stellten Polizeibeamte fest, dass die Profiltiefe der Hinterradreifen des Wagens mit nur gut 1,2 Millimetern den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert von 1,6 Millimetern unterschritt (Bild: Polizei Thüringen)

Mitte Juni ist die Polizei zu einem Unfall auf der Autobahn A9 zwischen den Anschlussstellen Eisenberg und Bad Klosterlausnitz in Fahrtrichtung München gerufen worden. Ein Pkw war bei einem Hagelschauer ins Schleudern geraten und mit der Mittelleitplanke kollidiert. Zum Glück kam es dabei zu keinen Personenschäden bei den Insassen des Wagens, zu denen abgesehen von dem 37-jährigen Fahrer noch drei Kinder gehörten. Die Unfallursache(n) konnte(n) die Beamten relativ schnell ermitteln: Neben einer den Witterungsverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit sind in ihrem Protokoll noch die „erheblich abgefahrenen Hinterreifen“ des Pkw vermerkt, an dem bei dem Vorfall ein Sachschaden in Höhe von etwa 6.000 Euro entstanden sein soll. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass die erforderliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern mit gemessenen gut 1,2 Millimetern unterschritten war. „Zudem gab der Fahrer zu, vom Zustand der Bereifung Kenntnis zu haben“, so die Polizei. Insofern müsse der Fahrzeugführer nun mit einem Bußgeld in Höhe von 265 Euro sowie drei Punkten in Flensburg, zumal sich im Wagen auch keine Sitzerhöhungen für zwei der Kinder fanden, wie sie aufgrund deren Alters und Körpergröße nötig gewesen wären. cm

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