2G-Regel im Einzelhandel kommt wohl ab der nächsten Woche

Voraussichtlich ab der kommenden Woche soll die 2G-Regel bundesweit für den Einzelhandel gelten. Und das unabhängig von der Inzidenz. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Geschäften, mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkten und Drogerien. Als Orientierung, welche Läden dies umfasst, soll der Katalog der Bundesnotbremse dienen. Die Geschäfte, in denen die 2G-Regel gilt, müssen den Zutritt kontrollieren.

„Wie in den letzten 20 Monaten auch, müssen diese Beschlüsse nun möglichst einheitlich in die diversen Länderverordnungen eingearbeitet werden, damit sie wirksam werden. Da uns diese Unterlagen aus den einzelnen Bundesländern noch nicht vorliegen, können wir aktuell noch keine endgültige Einschätzung abgeben“, schreibt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. an seine Mitglieder. „Klar ist seit Beginn der Pandemie, dass der Reifenservice nicht (!) zum klassischen Einzelhandel gehört, solange die Ware im Zusammenhang mit einer Dienstleistung verkauft wird. Ebenso waren in den bisherigen Lockdowns die Werkstätten grundsätzlich nicht betroffen. Wer jedoch klassischen stationären Handel (Ware gegen Geld ohne Service) betreibt, wird zukünftig von der Zugangsbeschränkung betroffen sein.“

Die Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen Handel und Dienstleistung bleibe nach wie vor bestehen, hier gäbe es derzeit keine bundesweit einheitlichen Regelungen, führt der Verband weiter aus. Die länderspezifischen Regeln würden laufend aktualisiert unter www.bundesverband-reifenhandel.de/mitglieder/service/corona/laenderinformationen/. cs

 

 

 

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