Jetzt gilt Winterausrüstungspflicht in Teilen Frankreichs

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Wer die in unserem Nachbarland geltende Regelungen ignoriert, dem kann angesichts eines dann drohenden Bußgeldes von bis zu 135 Euro samt Stilllegung des Fahrzeuges die gute Laune schnell vergehen (Bild: Goodyear)

Die ARAG-Versicherung erinnert daran, dass seit dem 1. November und noch bis einschließlich 31. März kommenden Jahres in bestimmten Regionen Frankreichs eine Winterausrüstungspflicht für Kfz gilt. Laut den demzufolge für die Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen geltenden Bestimmungen muss dort nun entweder auf Winterreifen gefahren werden oder mit Schneeketten, wobei es analoge Vorschriften in anderen europäischen Ländern ebenso gibt. „Die neue Regel besagt, dass entweder vier Winterreifen aufgezogen sein müssen, oder es müssen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder vorhanden sein, die auch zum Beispiel im Kofferraum mitgeführt werden dürfen, wenn auf den Straßen kein Schnee liegt“, so das Unternehmen mit Blick speziell auf unser Nachbarland Frankreich. Wer das ignoriere, müsse mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 135 Euro und der Stilllegung des Fahrzeuges rechnen, wie es unter Berufung auf Angaben des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. weiter heißt. cm

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