Entscheidung gefallen: Porsche darf Tuner nicht vom Neuwagen- und Teileerwerb ausschließen
Jetzt ist es rechtskräftig: Sportwagenhersteller Porsche darf seinen Händlern nicht länger verbieten, Porsche-Neufahrzeuge, Ersatzteile und Zubehör an Tuningunternehmen zu verkaufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. Juli 2021 (Az. KZR 35/20) die Revision von Porsche gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (Az. 2 U 88/17) zurückgewiesen.
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