Ab Montag FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel in Bayern
Wer ab dem 18. Januar in Bayern einkaufen geht oder den öffentlichen Nahverkehr nutzt, braucht eine FFP2-Maske. So hat es die bayrische Landesregierung beschlossen. Inwieweit diese Verpflichtung auch auf die Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben anwendbar ist, kann derzeit noch nicht endgültig beantwortet werden, schreibt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) an seine Mitglieder. Sobald dem Verband nähere Informationen vorliegen, werde er sie auf seiner Homepage in einer entsprechenden Länderliste zur Verfügung stellen. cs
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