Überschuldet und zahlungsunfähig? – Insolvenzantragspflichten bleiben ausgesetzt, aber nur teilweise

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Mit dem im März verkündeten Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sind Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft getreten. Nun hat die Bundesregierung diese Regelungen, die eigentlich Ende September ausgelaufen wären, um drei Monate verlängert – mit relevanten inhaltlichen Einschränkungen allerdings gegenüber der bisherigen Aussetzung.

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  1. […] die Aussetzung der Antragspflicht für überschuldete Unternehmen noch einmal verlängert werden. Was bisher lediglich bis zum Ende dieses Jahres galt, gilt jetzt (vorerst) bis zum 31. Januar 2021. Der Hintergrund: In vielen Fällen seien die […]

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