Bilsteins Technical Support berät: Eintragungsfrei oder nicht?

Sollen Stoßdämpfer gegen ein anderes Modell ausgetauscht werden, fragen Werkstätten und sogar Prüforganisationen wie selbstverständlich nach einem Gutachten. Der Bilstein-Technical-Support verzeichne viele solcher Anfragen, die zu den ganz typischen Anliegen zählen. „Die gute Nachricht ist: In der Regel sind Stoßdämpfer eintragungsfrei“, klärt Mustafa Yavuz auf. Der gelernte Kfz-Meister ist bei Bilstein für den weltweiten Kundendienst zuständig und verweist dabei auf Paragraf 19.3 der deutschen StVZO. Danach sind Stoßdämpfer nicht eintragungspflichtig, wenn sie in den Funktionsmaßen den Serienbauteilen entsprechen. Dennoch gibt es eine relevante Ausnahme von der Ausnahme.

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