Wer in ein Risikogebiet reist, hat in anschließender Quarantäne keinen Anspruch auf Entgeldfortzahlung

Der  Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat jetzt seine Mitglieder über Urlaub in Zeiten der Corona-Pandemie aufgeklärt. Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern keine Urlaubstermine vorschreiben. Aber er könne seine Angestellten bitten, nicht den gesamten Urlaub in der zweiten Jahreshälfte zu nehmen.

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