Datenschützer meint, der Reifenfülldruck geht Fahrzeughersteller nichts an
Im Zuge der Corona-Pandemie wird bekanntlich diskutiert, ob und wie Bewegungsdaten bei der Bewältigung der Krise von Nutzen sein könnten. Solche Informationen liefern in erste Linie freilich Smartphones, aber genauso generieren moderne Fahrzeuge immer mehr Daten, die potenziell Begehrlichkeiten wecken, werden sie gemeinhin doch als so etwas wie die „Währung des 21. Jahrhunderts“ angesehen. In diesem Zusammenhang hat die Zeitschrift Auto Straßenverkehr ein Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber geführt und ihn einerseits erklären lassen, wie man seiner Meinung nach ganz allgemein Gesundheits- und Datenschutz unter einen Hut bringen kann. Andererseits wurde im Besonderen nachgefragt, wie es sich vor diesem Hintergrund mit den vom Auto(-fahrer) generierten Daten unter anderem durch im Fahrzeug eingebaute SIM-Karten oder GPS-Dienste verhalten sollte. Mit Blick darauf mahnt Kelber klare Regeln und Informationen an, welche der vom fahrbaren Untersatz gesammelten Daten ein Autofahrer für sich behalten will und welche gegebenenfalls an wen gesendet werden. „Viele Daten müssen nicht an die Hersteller übertragen werden, sondern können im Auto gespeichert und nur bei Bedarf genutzt werden“, findet der Bundesdatenschutzbeauftragte. „Wofür müssen die Hersteller zum Beispiel meinen Luftdruck kennen? Es genügt, dass ich als Fahrer weiß, dass ich den Reifen aufpumpen muss“, so Kelbers Auffassung. cm
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