Nein, ja, vielleicht – Reifenwechsel in Bayern nun doch kein Grund zum Verlassen der Wohnung
Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. jetzt mitteilt, stellt der Reifenwechsel in Bayern keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Hieß es noch in der Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in Bayern, dass der Gang zur Kfz-Werkstatt als “Versorgungsgang für die Gegenstände des täglichen Bedarfs” zu werten war, heißt es jetzt: “Schönheitsreparaturen und Reifenwechsel stellen keine triftigen Gründe zum Verlassen der Wohnung dar.” Der BRV hat beim Staatsministerium nachgefragt, um die Auslegung zu konkretisieren. Hat aber noch keine Antwort. BRV-Geschäftsführer Yorick M. Lowin geht aber davon aus, “dass ein Reifenwechsel wegen Erreichung der Mindestprofiltiefe weiterhin möglich sein müsste”. cs
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