De-minimis-Förderprogramm 2020 bringt eine Veränderung mit sich
Fuhrparkunternehmer und Reifenhändler hängen in Deutschland seit Jahren nicht unerheblich vom De-minimis-Förderprogramm ab, das durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) verwaltet wird. Im Rahmen dieses Programms, für das im laufenden Jahr immerhin 251,9 Millionen Euro projektiert waren, können Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs unter anderem die Anschaffung neuer, runderneuerter oder gebrauchter Lkw-Reifen mit bis zu 80 Prozent der sogenannten „zuwendungsfähigen Ausgaben“ gefördert bekommen. Nun hat das BAG aus Köln auf Nachfrage der NEUE REIFENZEITUNG erstmals Details für die neue Förderperiode 2020 bekanntgegeben und nennt dabei auch, inwiefern sich die Förderung ändert.
Der Grafik ist zu entnehmen, dass die mit 3PMSF markierten Lenkachsreifen weiterhin gem. Maßnahme 1.3 gefördert werden. Ist das so richtig im Hinblick auf die Gesetzesänderung für Winterreifen an Lenkachsen zum 01.07.2020?
Hallo Herr Flach, genauso, wie die Grafik (aus dem Vorjahr; aktuelle Unterlagen liegen noch nicht vor) es wiedergibt, hat das BAG sich auf unsere Nachfrage hin geäußert. Unsere Frage war: “Bleibt die neue Förderrichtlinie – insbesondere in Bezug auf Reifen – unverändert im Vergleich zur Förderperiode 2019?” Als Antwort haben wir vom BAG Folgendes erhalten: “Die Förderrichtlinie ‘De-minimis’ wird nach derzeitigem Sachstand nicht geändert und gilt auch in der Förderperiode 2020 fort.”
MfG, Arno Borchers, Redaktion NEUE REIFENZEITUNG