Geldbußen bei fehlendem, aber wegen Winterbereifung nötigem Geschwindigkeitsaufkleber
Ist ein Pkw mit Winter-/Ganzjahresreifen ausgerüstet, die für eine geringere Maximalgeschwindigkeit freigegeben sind als das Fahrzeug selbst, dann muss am Armaturenbrett des Autos bzw. „im Sichtfeld des Fahrers“ gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung bekanntlich ein entsprechender Hinweisaufkleber angebracht sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn für ein Fahrzeug in dessen Zulassungsbescheinigung eine Höchstgeschwindigkeit von über 210 km/h eingetragen ist, aber am Wagen gleichzeitig Winter-/Ganzjahresreifen mit H-Geschwindigkeitsindex (bis 210 km/h) montiert sind. Continental als gerade bei Winterreifen besonders starker Hersteller weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei entsprechenden Kontrollen ein Bußgeld fällig wird, sollte ein solcher Geschwindigkeitsaufkleber eigentlich nötig, aber dennoch nicht vorhanden sein. Demnach kostet ein fehlender Hinweissticker den Fahrer fünf Euro. Wird man in einem solchen Fall zudem noch mit einer höheren Geschwindigkeit als die zugelassene Reifenfreigabe ertappt, sollen es sogar 25 Euro Bußgeld sein. cm
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