Stahlräder aus China: Europäische Kommission leitet Antidumpingverfahren ein
Die Europäische Kommission leitetet auf Antrag des Verbandes der europäischen Hersteller von Fahrzeugrädern ein Antidumpingverfahren ein. Es betrifft Stahlräder mit Ursprung in der Volksrepublik China. Gegenstand der Untersuchung sind Stahlräder, auch mit Zubehör und/oder Reifen, die bestimmt sind für Straßenzugmaschinen, für Kraftfahrzeuge für den Transport von Personen und/oder Waren, für Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken (etwa Feuerwehrwagen, Straßensprengwagen), für Anhänger, Sattelanhänger, Wohnwagen und ähnliche nicht selbstfahrende Fahrzeuge.
Folgende Waren sind ausgenommen: Stahlräder für die industrielle Montage von derzeit unter die Unterposition 8701 10 fallenden Einachsschleppern, von derzeit unter die Position 8703 fallenden Kraftfahrzeugen, von derzeit unter die Position 8704 fallenden Kraftfahrzeugen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 Kubikzentimeter oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 Kubikzentimeter oder weniger und von derzeit unter die 8705 fallenden Kraftfahrzeugen, Räder für Straßen-Quads, in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Stahl, Räder für Kraftfahrzeuge, die speziell für andere Verwendungen als den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr konzipiert sind (z.B. Räder für Acker- oder Forstschlepper, für Gabelstapler, für Flugzeugschlepper (Pushback Tractors) oder für ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmte Muldenkipper (Dumper)). cs
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