Über 160.000 Unterstützer für Petition gegen die DUH – weitere gegen Fahrverbote

,

Seit Anfang November vergangenen Jahres und bis zum Beginn dieser Woche lief eine Onlinepetition mit dem letztendlichen Ziel, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) den Status der Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Hintergrund dessen ist, dass die Organisation mit ihren Klagen in Sachen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in einer Reihe von deutschen Städten mit der Begründung zu hoher Stickstoffdioxidbelastungen nach Meinung des Initiators der Petition eben gerade nicht gemeinnützig agiere. Vielmehr schädige sie stattdessen die Allgemeinheit „durch Vorsatz“, wobei als Begründung dafür das Überschreiten des an Straßen geltenden EU-Grenzwertes von 40 µg/m³ Stickstoffdioxid angeführt wird, während beispielsweise am Arbeitsplatz teils deutlich höhere Limits gelten. Diese Sicht der Dinge wird offenbar von vielen geteilt, haben bis zur Beendigung der Sammlung doch beinahe 162.900 Unterstützer diese Petition gezeichnet. Eine weitere, vom Münchner Automobilklub Mobil in Deutschland e.V. auf den Weg gebrachte ist da aktuell noch nicht ganz so weit. Doch auch diese Initiative mit dem Ziel „Keine Fahrverbote in Städten oder Autobahnen – Anpassung der Grenzwerte“ kann aktuell bereits mit über 45.000 Unterschriften aufwarten. Dr. Michael Haberland, Präsident von Mobil in Deutschland, hofft bei der noch knapp 130 Tage laufenden Onlinepetition mindestens 100.000 Unterschriften sammeln und dann an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag übergeben zu können. cm

Quelle: Mobil in Deutschland e.V.

Hier lesen Sie den kompletten Beitrag …
NUR PREMIUM- UND ONLINE-ABONNENTEN HABEN ZUGRIFF AUF NRZ+-BEITRÄGE UND UNSER E-PAPER.

MELDEN SIE SICH BITTE AN.
LESER WERDEN
2 Kommentare
  1. Bauer says:

    Es liegt nicht nur an DUH sondern hauptsächlich an den kranken System EU das den NO2 auf der Arbeitsstelle um das 23 fache zulässt in dem die meiste Zeit verbracht wird. Beim blick auf die Nachbarländer entsteht der Eindruck das alle EU Schikanen nur für Deutschland gelten.

    H Bauer

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar zu K.Steinmitz Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert