De-minimis-Förderrichtlinie wird für 2019 fortgeschrieben – Keine Änderungen
Zwar hat das zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) noch keine Informationen über die Details der De-minimis-Förderrichtlinie 2019 veröffentlicht. Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) jetzt aber in seinem aktuellen Verbandsmagazin Trends & Facts schreibt, habe man Informationen vom Bundesverkehrsministerium erhalten, wonach die Förderrichtlinie im kommenden Jahr ohne Änderungen fortgeführt werden solle. Das heißt, Lkw-Neureifen würden entsprechend ihrer Labelwerte gefördert – das sind bis zu 80 Prozent von 80 Prozent des Kauf-, Miet- oder Leasingpreises –, während runderneuerte Lkw-Reifen weiterhin mit 50 Prozent von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst würden. Wie der Verband weiter schreibt, habe das Ministerium dem Wunsch des Verbands nicht entsprochen, die Förderhöhe für runderneuerte Lkw-Reifen auf die von Neureifen zu erhöhen. „Eine solche Möglichkeit wird, wenn überhaupt, voraussichtlich erst mit der Förderperiode 2020 geprüft werden“, so der BRV abschließend. ab
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