Europäische Kommission entscheidet sich vorerst gegen Antisubventionsmaßnahmen
Jüngste veröffentlichte Artikel haben zu Unsicherheiten hinsichtlich der Zölle auf neue und runderneuerte Bus- und Lkw-Reifen mit Ursprung in der Volksrepublik China geführt. Am 13. Juli gab die Europäische Kommission ihre Entscheidung bekannt, dass während der laufenden Untersuchungen keine Antisubventionsmaßnahmen ergriffen werden. Diese Entscheidung spiegelt die Praxis der Kommission wider, vor einer abschließenden Entscheidung in dieser Sache nicht gleichzeitig vorläufige Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Kommission bittet derzeit um eine Stellungnahme zu ihrer Untersuchung (Az. AS641) und wird bis spätestens 13. November 2018 endgültige Ausgleichsmaßnahmen beschließen (Sache AD640). In der Zwischenzeit bleibt die Registrierung betroffener Produkte für eine mögliche rückwirkende Auferlegung von Ausgleichszöllen in Kraft. sg/cs
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