„Mitarbeiteranweisung Kfz-Hebebühnen“ in Neuauflage erschienen

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Hebebühnen sind aus Kfz-Werkstätten nicht wegzudenken. Da die Arbeit mit ihnen ist laut § 12 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) oder § 9 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) eine einmalige Einweisung der sie nutzenden Mitarbeiter am Gerät erfordert, hat die Springer Fachmedien München GmbH eine „Mitarbeiteranweisung Kfz-Hebebühnen“ herausgegeben. Die achtseitige Broschüre im DIN-A4-Format, die Werkstattmitarbeiter über alle Besonderheiten im Umgang mit einer Kfz-Hebebühne aufklären und deren richtige bzw. sichere Bedienung aufzeigen soll, ist jetzt in einer zweiten, aktualisierten Auflage erschienen. Sie wurde demnach in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Berater rund um die Arbeitssicherheit im Kfz-Handwerk erstellt und enthält eine angehängte Karte, mit der sowohl die Unterweisung bestätigt werden als auch die vorgeschriebene Beauftragung erfolgen kann. cm

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