Anbieter bezieht Stellung zum „rechtskonformen Einsatz von Ultra-Seal in Deutschland“

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Angesichts ganz offensichtlich unterschiedlicher Auffassungen darüber, ob sich das präventiv in Nutzfahrzeugreifen einfüllbare Dichtmittel Ultra-Seal mit den rechtlichen Rahmenbedingungen hierzulande vereinbaren lässt oder – wie unter anderem der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) überzeugt ist – nur als „temporärer Notbehelf“ verwendet werden darf, bezieht der Anbieter selbst dazu jetzt explizit Stellung. Hatte man vor Kurzem erst eine solche Erklärung angekündigt und damit erneut für Unmut aufseiten des BRV gesorgt, wird darin nun betont, dass es „keinerlei Zweifel an einem legalen Einsatze von Ultra-Seal als präventivem Schutz für Reifen in Deutschland“ gebe. Es besteht aus Sicht von Ultra-Seal demnach „kein Gesetzesverstoß, zumal die ‚Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen‘ (S 33/36.25.07-00 vom 8. Februar 2001) lediglich die Auffassung des Standes der Technik aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aus dem Jahr 2001“ wiedergebe, aber „zweifelsfrei kein Gesetz oder eine entsprechende Rechtsverordnung mit Gesetzesrang“ sei. Dafür fehle es bereits an der entsprechenden Angabe der Rechtsgrundlage in der Richtlinie, heißt es weiter. „Letztendlich enthält die Richtlinie keinesfalls ein Verbot von Pannenhilfsmitteln, sondern lediglich eine Definition eines Pannenhilfsmittels. Dazu ist es mehr als fraglich, ob die Richtlinie überhaupt auf den Einsatz von Ultra-Seal Anwendung findet, betrifft die Richtlinie doch die Instandsetzung von Reifen, währenddessen Ultra-Seal präventiv die Lebensdauer von Reifen verlängert, Schäden im Vorfeld verhindert und zusätzlich auch den Spritverbrauch reduziert“, so das Unternehmen, das angesichts dieser „Klarstellung“ davon ausgeht, sämtliche Bedenken im Bezug auf besagte Richtlinie ausgeräumt zu haben. Ob dem wirklich so ist, wird sich allerdings erst noch zeigen müssen. cm

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