Verschärfte Winterreifenpflicht für die Türkei beschlossen
Die Türkei hat Anfang dieses Monats ihre Gesetzgebung zum Thema Winterreifenpflicht ausgeweitet und konkretisiert. In der Türkei gilt seit 2012 eine Winterreifenpflicht, und zwar für die Zeit vom 1. Dezember bis zum 1. April, außerdem nur auf Landstraßen und Autobahnen, nicht aber innerhalb geschlossener Ortschaften, und auch lediglich für leichte Nutzfahrzeuge (alle Achsen) und für schwere Nutzfahrzeuge (nur Antriebsachse). Für Pkws gibt es hingegen keine Ausrüstungspflicht. Seit dem 8. Februar gilt das entsprechende Verkehrsgesetzt nun für den genannten Zeitraum im gesamten Land. Außerdem nimmt das Gesetz nun den Begriff Winterreifen konkret mit auf und verweist dabei auf die M+S-Markierung. Damit ist nun auch der Polizei in der Türkei möglich, entsprechende Kontrollen durchzuführen und Geldstrafen – bei Nichtbeachtung der Ausrüstungspflicht werden 625 Türkische Lire (160 Euro) fällig – zu verhängen. Bisher durften lediglich Beamte des Transportministeriums die richtige Bereifung anlässlich von Verkehrskontrollen überprüfen. Unterdessen erwarten Marktexperten wie Alpay Lök, die sich mit ihrer Kampagne samt Website „Kiș Lastiği“ („Winterreifen“) um die Verschärfung der Winterreifenpflicht in der Türkei verdient machen, dass im Rahmen einer weiteren Änderung des Verkehrsgesetzes demnächst das Schneeflockensymbol maßgeblich für die Einstufung eines Reifens als Winterreifen sein könnte und dass die Ausrüstungspflicht dann außerdem auch für Pkws gelten könnte. ab
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