Kartellwächter gestatten ZF unter Auflagen die TRW-Übernahme
Medienberichten zufolge haben die obersten Kartellwächter der EU grünes Licht für die TRW-Übernahme durch die ZF Friedrichshafen AG gegeben – allerdings nur unter Auflagen. So muss sich ZF demnach von der TRW-Sparte Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Fahrgestellteilen trennen, weil offenbar befürchtet wird, der Zusammenschluss beider Unternehmen hätte ansonsten zu große Marktmacht in diesem Segment. Wie weiter zu hören ist, soll ZF sich bereits verpflichtet haben, den Auflagen der Kartellwächter entsprechen zu wollen. cm
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