„Schurkenstück“ – Wie ATU-Anleger um 600 Millionen Euro erleichtert wurden
Mit Niedrigpreisen kämpft ATU nicht allein zum Leidweisen des Kfz-Gewerbes ganz allgemein um Werkstattkunden – auch rund um das Reifengeschäft sind immer wieder mal aggressive Rabattaktionen Trumpf der Handelskette. So wurde erst dieser Tage in der SWR-Sendung „Marktcheck“ im Rahmen eines Tests der Beratungsleistung von Reifenvermarktern samt Preisuntersuchung festgestellt, dass beim – sagen wir mal – „Reifen-Lidl ATU“ aus Weiden ein Satz Reifen ein und derselben Größe und Marke gut 200 Euro billiger als beim teuersten mitgetesteten Wettbewerber (hier: Vergölst) zu haben ist. So viel Wettbewerbsfähigkeit muss man sich erst mal leisten können. ATU scheint bestens gewappnet und hat trotz billiger Preise der Bilanz wieder zu einem besseren Aussehen verholfen. Schließlich hat das Unternehmen Anfang dieses Jahres erst den erfolgreichen Abschluss seiner „finanziellen Neuaufstellung“ melden und seine Schuldenlast eigenen Angaben zufolge um 600 Millionen Euro verringern können. Wie das gelingen konnte, ist nachzulesen im Anlegerschutzbrief (Ausgabe 3/2014), herausgegeben vom Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA).
Mithilfe eines großen Beraterstabes und unter den Augen des US-Bankhauses Morgan Stanley ist es zu einer „Finanzierungslösung“ gekommen, zu der sich die damit befassten Finanzkreise euphorisch selbst gratulieren können. Zu diesem Kreis gehören aber nicht die vorwiegend privaten Zeichner einer 600-Millionen-Euro-Anleihe aus dem Jahr 2004. Sie werden ihr Geld nicht wiedersehen, sondern lernen müssen, dass Geld nie weg ist, aber eben durchaus woanders gelandet sein kann. So ist im vorerwähnten Anlegerschutzbrief von „einem der überraschendsten und größten Geldvernichtungsdramen der letzten Jahre“ bzw. schlicht von einem „Schurkenstück“ die Rede, denn der Schuldenschnitt gelang über ein sehr komplexes Konstrukt von Beteiligungen inklusive eines Insolvenzverfahrens nach britischem Recht, wo ATU keinerlei geschäftliche Aktivitäten entfaltet hatte bis dahin.
Gelackmeiert sind die Zeichner der Anleihe, denn von den 600 Millionen Euro, die noch in diesem Jahr zur Rückzahlung fällig wurden, soll kein Anleger eine Zahlung erhalten haben – stattdessen seien die Anleihen in den Depots der Kunden einfach ausgebucht worden, heißt es. Kann sich ein Unternehmen tatsächlich so eben mal kräftig 600 Millionen Euro aus dem Fell schütteln und mit seinen Anteilseignern weitermachen als sei nichts geschehen? Vermutlich ja, denn Privatanleger müssen sich sehr sorgfältig überlegen, ob sie eiskalten „Finanzprofis“, die sich selbst als ausgebuffte Großstadtjungs sehen, das Wasser reichen können und dann auch vor allem über Mittel verfügen, sich auf eine juristische Reise durch amerikanisches und angelsächsisches Recht zu begeben.
Um sich aus den 600 Millionen Euro Schulden „herauszuwinden“, hat die ATU Handels KG nach Recherche des Anlegerschutzbriefes als Emittent der Anleihe zunächst eine Tochtergesellschaft namens Christophorus Ltd. in Großbritannien gegründet. Diese hat dann eine Bürgschaft gegenüber den Anleihegläubigern ihrer Mutter übernommen und schließlich die Gesellschaft erworben, die das operative Geschäft der Werkstattkette in Deutschland betreibt. Wie es weiter heißt, hat die ATU Handels KG danach wiederum ihre Beteiligung an der Christophorus Ltd. an eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft veräußert. Als daraufhin Morgan Stanley als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger die ATU-Anleihe zur Rückzahlung fällig stellte, habe die britische Firma Insolvenz anmelden müssen.
Das Verfahren sei dann auch als Sanierungsverfahren nach britischem Recht eröffnet worden. Im Zuge dessen wurde den Gläubigern der ATU-Anleihe, bei denen es sich hauptsächlich um Privatanleger handeln soll, offenbar eine bestenfalls knapp vierprozentige Rückflussquote bei Abwicklung der Firma in Aussicht gestellt. Zur „Rettung“ der Christophorus Ltd. soll der Insolvenzverwalter stattdessen vorgeschlagen haben, dass das Unternehmen das operative (ATU-)Geschäft an eine neue Gesellschaft auf den Cayman-Inseln überträgt, die dafür offenbar die Ablösung der Anleihen als Gegenleistung zu erbringen hat und die wiederum als Tochter der ATU Cayman Islands Ltd. beschrieben wird. Den Anleihegläubigern wurden Anteile und Vorzugsaktien an der neuen Gesellschaft angeboten.
Nachdem sowohl das Insolvenzgericht als auch Morgan Stanley – als sogenannter „Security Agent“ stellvertretend handelnd für alle Anlagegläubiger – dem Vorhaben zustimmten und das US-Bankhaus anschließend den Totalerlass aller Forderungen aus den Anleihen erklärte, war es passiert: Das Geld der Anleger hat sich in Luft aufgelöst. All dies empfindet der Autor des Beitrages in dem AAA-Blatt, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp von der Berliner Kanzlei Schirp Neusel & Partner, als erstaunliche Dreistigkeit – zumal sich die ATU-Berater augenscheinlich wohl auch noch ganz unverhohlen selbst auf die Schulter klopfen angesichts ihres Erfolges bzw. sich dafür feiern ließen beispielsweise auf Tagungen. „Das ist kein ‚Financial Restructuring’ im luftleeren Raum, und es ist auch keine schmerzfreie Geldschöpfung durch irgendeine Zentralbank, sondern es ist eine sehr konkrete und schmerzhafte Enteignung deutscher Privatanleger“, so sein Standpunkt.
Das Geld, das „angelsächsische Finanzakrobaten“ hier vermeintlich auf null gesetzt haben, sei von deutschen Bürgern mühsam erarbeitet worden, gibt Schirp zu bedenken, der im Übrigen noch nicht alles verloren glaubt und das Ziel verfolgt, ATU „in Deutschland zur Rechenschaft ziehen und vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht verklagen zu können.“ Schön wäre es ja. Doch das von einem Großaufgebot internationaler Anwaltskanzleien ausgearbeitete Finanzkonstrukt hat schon eine lange Reise durch amerikanisches, englisches und luxemburgisches Recht hinter sich, selbst die Cayman-Inseln sind berührt. Bis dieses dann realistischerweise auf dem Tisch eines deutschen Gerichtes landen und mittels Urteil abgeschlossen werden könnte, dürfte ein heute 50-Jähriger nahe am Pensionsalter sein. Leider. christian.marx@reifenpresse.de/klaus.haddenbrock@reifenpresse.de
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