BRV will sich steigender BGHW-Beiträge im Reifenhandel annehmen

Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) sind zahlreichen seiner Mitglieder teils „drastisch gestiegene“ Beitragsbescheide für das Jahr 2013 ins Haus geflattert, wenn ihr zuständiger Unfallversicherungsträger die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) ist. Gegen die Erhöhung will der BRV vorgehen, zumal die Beiträge in den kommenden Jahren wohl sogar noch weiter steigen werden.

Wie der geschäftsführende BRV-Vorsitzende Peter Hülzer erklärt, sind diese Beitragserhöhungen auf die vom Gesetzgeber geforderte Reduzierung der Zahl der Berufsgenossenschaften zurückzuführen: Denn vor diesem Hintergrund hätten die Berufsgenossenschaften Einzelhandel sowie Großhandel und Lagerei fusioniert, was in Folge wiederum zu einer „Angleichung der Gefahrklassen“ sowie dem Wegfall bzw. Fehlen des Büroteils im neuen BGHW-Gefahrtarif geführt habe. „Nunmehr werden kaufmännische Mitarbeiter in der Gefahrklasse Reifenhandel geführt, in der bisher nur gewerbliche Mitarbeiter eingestuft waren“, erklärt Hülzer, warum die in diesem Jahr fälligen Beiträge für 2013 höher ausfallen können als ein Jahr zuvor und zukünftig offenbar wohl noch weiter steigen werden. Zugrunde gelegt wird dabei demnach ein sogenannter Begrenzungsfaktor, der maximale Steigerungen jeweils gegenüber dem Beitragssatz für 2012 von 30 Prozent (Beitrag für 2013), 50 Prozent (Beitrag für 2014) und 70 Prozent (Beitrag für 2015) vorsieht, mit den 2017 zugestellten Beitragsbescheiden für das Jahr 2016 dann aber nicht mehr greift. „Zwischenzeitlich gingen uns von im Reifenfachhandel tätigen Filialisten Informationen darüber zu, dass sich der Beitrag nach Gefahrtarif von zum Beispiel 32.000 Euro (2013 für 2012) stufenweise auf 65.000 Euro (2017 für 2016) erhöhen wird, ohne dass signifikante Erhöhungen der Arbeitsentgelte, die unter anderem als Berechnungsgrundlage des Beitrags gelten, angenommen werden“, sagt Hülzer.

Eine Beitragserhöhung dieses Ausmaßes sei einer hart im Wettbewerb stehenden Branche wie dem Reifenfachhandel nicht zumutbar, verdeutlicht er den Standpunkt des BRV, wo man im Gegenteil eigentlich angenommen hatte, dass Fusionen eher zu Kostenreduzierungen führen und die Beitragszahler davon folglich profitieren können. Vor diesem Hintergrund und weil Gespräche mit der BGHW bezüglich dieser Problematik bislang zu keinerlei Entgegenkommen geführt haben, beabsichtigt der BRV nun die Aufsichtsbehörden – das Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – einzuschalten und um Überprüfung der BGHW-Beitragspolitik zu bitten. „Ob unsere Eingabe erfolgreich sein wird, ist derzeit nicht absehbar, da die BGHW die Beitragserhöhungen unter anderem auch damit argumentiert, dass die Zahl meldepflichtiger Unfälle in unserer Branche deutlich über den Unfällen anderer bei der BGHW versicherter Gewerbezweige liege. Dennoch müsste zumindest erreichbar sein, dass für das kaufmännische Personal bzw. den Büroteil erneut ein separater Gefahrtarif gebildet wird“, so Hülzer, der die BRV-Mitglieder bis zum 1. Juli zugleich um Rückmeldung bittet, wie sich die Beitragserhöhung ausgewirkt hat. Die Rückantworten sollen in neutralisierter Form in die Stellungnahme des Verbandes mit einfließen. Ein entsprechendes Formular ist über das Newsletter-Archiv auf den Webseiten des BRV unter www.brv-bonn.de abrufbar. cm

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