Laut IfZ gilt „Winterreifenpflicht“ auch für motorisierte Zweiräder
Als vor mittlerweile rund drei Jahren die Änderungen rund um die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ in Deutschland in Kraft traten, keimte schon die Frage danach auf, ob diese denn nun auch für Motorräder bzw. motorisierte Zweiräder gelte. Der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. (BVDM) und der ADAC vertraten damals unterschiedliche Auffassungen, wobei der BVDM sich insbesondere daran stieß, dass im Gesetzestext auf Richtlinien vierrädrige Fahrzeuge betreffend Bezug genommen wurde. Das Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) sieht darin allerdings keinen Grund, die Gültigkeit der „situativen Winterreifenpflicht“ für motorisierte Zweiräder anzuzweifeln. „Der Verweis auf die Richtlinie 92/23/EWG bzw. auf ihren Anhang II Nr. 2.2, dient lediglich der Definition des M+S-Reifens. Ansonsten ist generell die Rede von allen Kraftfahrzeugen. Demnach gilt die neu formulierte Regelung auch für alle motorisierten Zweiräder, vom Mofa bis zum Supersportler“, so der IfZ-Standpunkt. Das bedeute jedoch nicht, dass Zweiradfans im Winter bei Wetterbedingungen, die nicht dem Raster des Gesetzestextes (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) entsprechen, nicht auch auf herkömmlicher Bereifung unterwegs sein dürften. cm
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