Ohne Winterreifen kein Versicherungsschutz?
Nichts hält sich bekanntlich so lange wie eine Fehlinformation. Im Verkehrsbereich zählt zu den prominentesten Irrtümern mit Allgemeingültigkeitsanspruch: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, verliert seinen Versicherungsschutz. Das ist jedoch nicht der Fall, wie Versicherer versichern. Richtig ist: Die Kfz-Versicherung kommt auch für Unfallschäden auf, die von einem Autofahrer verursacht wurden, der im Winter mit Sommerbereifung unterwegs war.
Allerdings kann das Unfallopfer eine Mitschuld treffen, wenn sein Fahrzeug gleichfalls nicht der Jahreszeit entsprechend bereift ist. Dann wird der entstandene Unfallschaden von der Versicherung des Unfallverursachers möglicherweise nicht vollständig ersetzt. Die Haftung richtet sich also grundsätzlich nicht danach, ob der Unfall durch falsche Bereifung verursacht wurde.
Auch um Beschädigungen des eigenen Autos muss sich kein Kraftfahrer sorgen, der einen solchen Winterunfall auslöste. Denn die Vollkaskoversicherung zahlt in diesem Fall ebenso. Nur wenn sich der Fahrer grob fahrlässig verhält, indem er sich etwa mit abgefahrenen Sommerreifen auf schneebedeckte oder vereiste Straßen begibt, kann die Versicherung ihre Haftung bei einem so verursachten Unfall einschränken. Begründung: Dem Autofahrer hätte klar sein müssen, dass die Bereifung seines Fahrzeugs nicht den Straßenverhältnissen entspricht.
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht, aber in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) finden wir die „situative Winterreifenpflicht“, die erst einmal mit dem Versicherungsschutz wenig zu tun hat: Wer gegen diese Vorschrift verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro, im Falle einer Verkehrsbehinderung gegebenenfalls auch von 80 Euro. Zusätzlich ist dem Reifensünder ein Punkt im Flensburger Strafregister gewiss. dv
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