Ersatzmarkt-RDKS-Sensoren laut BRV zulässig

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Vor dem Hintergrund der Pflicht zu Reifendruckkontrollsystemen (RDKS) in seit 1. November 2012 neu homologierten Fahrzeugen der Klasse M1 bzw. der obligatorischen Verwendung in allen neu zugelassenen Fahrzeugen dieser Gattung ab 1. November 2014 hat sich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) um Klärung der Frage bemüht, ob die Verwendung sogenannter Ersatzmarkt-RDKS- anstelle von Originalsensoren überhaupt zulässig ist. Hatte man selbst keinerlei Zweifel daran, dass Systeme, die in der Regel auf vorprogrammierten bzw. programmierbaren Sensoren basieren, verwendet werden dürfen, sofern sie die Aufrechterhaltung der RDKS-Funktionalität sicherstellen, so soll dies zwischenzeitlich auch vonseiten der zuständigen Stellen beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) bestätigt worden sein. „Damit steht dem Einsatz dieser Systeme, die für den Reifenfachhandel eine erhebliche Erleichterung in Bezug auf Lagenhaltung und Systemkomplexität darstellen und zum Beispiel in den USA bereits viele Jahre erfolgreich eingesetzt werden, nichts mehr im Wege“, sagt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. cm

 

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