Kompromiss zur S-Kennzeichnung: „Umsetzung kein Problem“

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Die großen Hersteller und Importeure, deren Produkte ab dem 1. Oktober für eine Vermarktung innerhalb der Europäischen Union mit der S-Kennzeichnung versehen sein sollten, stellen sich langsam auf den Kompromiss ein, der Mitte Juli europaweit für noch nicht gekennzeichnete Restbestände in den Lägern des Reifenhandels gefunden wurde. Wie berichtet, benötigen Reifenhändler demnächst eine bestimmte Bescheinigung, mit der er dem Kunden gegenüber nachweisen kann, dass ein nicht gekennzeichneter Reifen trotzdem mit der Richtlinie 2001/43/EG konform ist. Eine solche Bescheinigung können Reifenhändler sich ab Mitte/Ende September in der Regel über den Außendienst oder die Service Center der Industrie besorgen oder ihn sich gleich selber von der Website des Herstellers herunterladen. Wie etwa die deutschen Vertriebsgesellschaften von Michelin und Bridgestone gegenüber der NEUE REIFENZEITUNG bestätigten, werden bei der administrativen Abwicklung keinerlei Probleme erwartet. Auch ein Großhändler wie Deldo, der jedes Jahr Millionen Reifen aus China importiert, zeigt sich durchaus vorbereit auf etwaige Anfrage.

Ein wenigstens vier Millimeter großer Buchstabe auf der Seitenwand eines Reifens (im Original natürlich nicht in roter Farbe) hat die Reifenbranche lange beschäftigt – die Einführung zum 1. Oktober geht indes wohl ohne große Probleme über die Bühne
 

Laut des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (WdK) gibt es keinerlei Formatvorgaben, wie eine entsprechende Bescheinigung auszusehen hat. Wichtig sei es aber, dass in der Bescheinigung des Herstellers oder des Importeurs die wesentliche Daten zur Spezifikation des betreffenden Reifens genannt sind, erläutert Peter Sponagel vom WdK. Es sollten also Reifengröße, Last- und Speedindex sowie die DOT-Nummer erwähnt sein. Auch die Typengenehmigungsnummer, unter der gegebenenfalls die kompletten Unterlagen aus dem Typengenehmigungsverfahren zu finden sind, mit denen die Erfüllung der Richtlinie 2001/43/EG nachgewiesen werden kann, wäre auf der Bescheinigung angebracht. Und natürlich ein erklärender Passus, der dem Endverbraucher noch einmal in schriftlicher Form erklärt, warum er mit zu Reifen eine quasi „Unbedenklichkeits-Bescheinigung“ benötigt.

Bei Michelin in Karlsruhe sieht man die aktuelle Situation durchaus gelassen. Wie Helge Hoffmann, bei Michelin in Deutschland Leiter Test und Technik Pkw- und LLkw-Reifen, erläutert, analysiere man im Moment, was überhaupt noch an nicht S-gekennzeichneten Restbeständen da sei. Im Prinzip gebe es in den Michelin Lägern keine Reifen mehr, die der EU-Richtlinie nicht entsprechen. „Und was beim Reifenhandel noch liegt, dürfte relativ moderat sein“, so Hoffmann. Dennoch: Aufgrund der schrittweisen Produktionsumstellung in den Werken in den vergangene Jahren sei es denkbar, dass hier und dort noch Reifen im Handel vorrätig sind, die keine S-Kennzeichnung auf der Seitenwand haben. Auch seien Michelin-Produkte nicht immer schon im Rahmen der Homologation auf ihr Abrollgeräusch hin überprüft worden.

Mit entsprechenden Anfragen zu Michelin-Reifen und den anderen Marken aus dem Konzern könne sich der Reifenhändler an das „Michelin Service Center“ wenden, das dann die entsprechende Bescheinigung bereitstellt. Der Wortlaut sei zwar noch nicht fertig, doch ab Ende September/Anfang Oktober werde der administrative Rahmen für einen reibungslose Beantwortung der Anfragen bei Michelin stehen, verspricht Helfe Hoffmann. Dabei könnten sich an Händler an den französischen Reifenhersteller in Deutschland wenden, die ihre noch vorhandenen nicht S-gekennzeichneten Michelin-Reifen bei einem Großhändler erstanden haben. Für die Einrichtung eines speziellen Download-Services sieht man bei Michelin indes keinen Bedarf

Auch bei Bridgestone in Deutschland gibt es noch kein festgelegtes Prozedere, wie mit den Anfragen ab dem 1. Oktober umgegangen werden soll. Allerdings geht Christian Mathes nicht davon aus, dass es „einen großen Bedarf an diesen Bescheinigung geben wird“. Derzeit ist der japanische Hersteller in seiner Europazentrale in Belgien damit beschäftigt, eine europaweit einheitliches Verfahren auf den Weg zu bringen. Im Mittelpunkt der Abwicklung von Anfragen, die über Bridgestone Deutschland laufen wird, soll eine Download-Funktion im Internet für die Reifenhändler stehen. Nach erfolgreichem Einloggen durch den Händler könne dieser sich dann selber die erforderliche Bescheinigung herunterladen und vor Ort ausdrucken.

Den Vorteil dieses Verfahrens sieht der Manager Motorpresse in der Erfüllung praktischer Bedürfnisse des Reifenhändlers. Es sei unwahrscheinlich, dass im Herbst tausende Mitarbeiter ausschwärmen und in ihren jeweiligen Lägern Inventur machen, um auch den letzten nicht S-gekennzeichneten Reifen ausfindig zu machen. Ergo: Erst wenn der Kunden am Tresen steht und die Reifen montiert werden sollen, wird die Frage nach einer Bescheinigung akut. Dann könne der Reifenhändler dem Kunden mit nur einigen Mausklicks direkt vom Arbeitsplatz aus die Unbedenklichkeit des zu verkaufenden Reifen bescheinigen. Der Bedarf an solchen Bescheinigungen müsse äußerst kurzfristig – „just-in-time“, wie Christian Mathes es nennt – gedeckt werden. Einen solchen Service wolle man ohne Kosten für den Händler erbringen.

Auch der Reifengroßhändler Deldo Autobanden, bei dem mehr als die Hälfte des Absatzes aus importierten Budgetreifen besteht, erwartet keinen großen Run auf die Bescheinigungen. Spätestens seit dem 1. Januar würden die Hersteller der Deldo-Marken – dies sind etwa South China Tire & Rubber (Wanli, Fortuna), Shandong Yongsheng Rubber Group (Minerva, Rockstone), Nexen (Minerva, Roadstone) und Sailun (Sailun) – keine Reifen mehr ins Deldo-Lager in Antwerpen ohne S-Kennzeichnung liefern. „Wenn es notwenig sein sollte“, so erklärt Deldo-Marketingmanager Rutger Veerman, „können wir entsprechende Bescheinigungen aber bereitstellen.“ Natürlich müssten die Deldo-Kunden sich nicht um etwaige Bescheinigungen direkt beim chinesischen Hersteller bemühen. Anfragen dazu beantwortet Deldo direkt. Beim belgischen Reifengroßhändler geht man – mit Blick auf die aktuelle Marktsituation – schon davon aus, dass noch zahlreiche nicht S-gekennzeichnete Reifen im Umlauf sind.

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