Landgericht entscheidet vorläufig gegen Koerfer-Bestellung

Das Landgericht Hannover hat die Machtübernahme Schaefflers im Aufsichtsrat der Continental AG vorerst eingebremst. Rolf Koerfer, juristischer Chefberater des Familienkonzerns und Continental-Großaktionärs, darf offenbar nicht wie geplant den Aufsichtsratsvorsitz von Dr. Hubertus von Grünberg übernehmen. Er dürfe nicht einmal an den Sitzungen des Kontrollgremiums teilnehmen, so ein Gerichtssprecher gestern gegenüber der Financial Times Deutschland. Anlass sei eine Beschwerde von Christian Strenger, Mitglied in der Regierungskommission Corporate Governance. Strenger, der in diesem Fall ausdrücklich als Continental-Aktionär auftritt, sieht einen Interessenkonflikt Koerfers. „Herr Koerfer ist Chefberater der Schaeffler-Gruppe. Er müsste aber laut Gesetz allein die Interessen der Continental AG vertreten. Dieser Interessenkonflikt wird aufgrund der Finanzsituation von Schaeffler von juristischen Experten als so gravierend angesehen, dass eine Ausübung des Aufsichtsratsvorsitzes von vornherein ausscheidet“, sagte Strenger.

Das Amtsgericht hatte Koerfers Bestellung in den Aufsichtsrat Anfang Februar abgesegnet, so die Financial Times weiter. Das Landgericht stoppte dies nun durch seine vorläufige Entscheidung. Es hat den Continental-Aufsichtsräten eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. März gegeben. „Spätestens dann wird entschieden, ob ein Interessenkonflikt vorliegt“, sagte der Sprecher des Landgerichts weiter. Der Ausgang sei völlig offen. Koerfer sieht den Vorgang gelassen: „Die Vorwürfe von Herrn Strenger sind nachgerade absurd. Sämtliche Aufsichtsräte haben vor wenigen Wochen meine Bestellung zum Aufsichtsrat und zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats mitgetragen. Natürlich bin ich auch Berater der Schaeffler-Gruppe. Ich habe aber als Anwalt ein professionelles Selbstverständnis, das gewährleistet, zwischen den einzelnen Interessen sehr wohl zu trennen.“

Die Schaeffler-Gruppe will indes an der Nominierung Rolf Koerfers festhalten, so das Unternehmen in einer Mitteilung. „Das Unternehmen wird den Vorgang zunächst juristisch prüfen und auf die neue Situation, die damit gegebenenfalls im Hinblick auf die Aufsichtsratssitzung der Continental AG am 6. März entsteht, entsprechend reagieren“, schreibt Schaeffler dazu. Weiter: „Die Tatsache, dass Aktionäre oder ihre Berater in den Aufsichtsrat einziehen, ist eine, wie bereits der Begriff ‚Anteilseignervertreter’ zeigt, vom Gesetz vorgesehene Praxis. Daher geht die Schaeffler-Gruppe unverändert davon aus, dass auch in diesem Fall kein Interessenkonflikt vorliegt, der einer Bestellung von Herrn Koerfer zum Aufsichtsrat entgegensteht. Im Übrigen haben sämtliche Aufsichtsräte der Continental AG vor wenigen Wochen die Bestellung von Herrn Koerfer zum Aufsichtsrat und seine geplante Wahl zum Vorsitzenden mitgetragen.“

Die Schaeffler Gruppe weise darauf hin, dass letztlich ohnehin die Hauptversammlung über die Besetzung des Aufsichtsrates entscheide und gehe weiter davon aus, dass Koerfer zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Continental AG gewählt wird.

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