Juristischer Erfolg gegen Reifenplagiateur
Dem Goodyear-Dunlop-Konzern ist es eigenen Angaben zufolge gelungen, sich juristisch erfolgreich gegen ein Unternehmen durchzusetzen, das bestehende Geschmacksmusterrechte für ein Produkt der Marke Dunlop verletzt hat. Demnach hat Landgericht Hamburg der europäischen Organisation des Unternehmens bei einer Klage gegen die in den Niederlanden ansässige Firma S&H Tyres recht gegeben, die unter dem Markennamen Zeetex und der Bezeichnung „HP 101“ einen Reifen angeboten hatte, dessen Profil die äußere Erscheinungsform des Dunlop „SP SportMaxx“ hatte. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf Produkte, die von S&H Tyres in den vergangenen zwei Jahren in der Europäischen Union verkauft wurden. Demzufolge erhält Goodyear Dunlop eine substanzielle Schadensersatzzahlung und hat Anspruch auf Erstattung sämtlicher Rechtsverfolgungskosten. Zudem muss S&H zukünftig die Einfuhr entsprechender Reifen unterlassen. Die Entwicklung neuer Reifenprofile sowohl unter technischen wie auch unter ästhetischen Aspekten beinhaltet laut Goodyear Dunlop umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die erhebliche Kosten mit sich bringen. „Um zu verhindern, dass Wettbewerber ungerechtfertigt Nutzen aus diesen Investitionen ziehen und insbesondere um die von uns hergestellten Reifen vor Nachahmung zu schützen, streben wir regelmäßig einen Patentschutz für technische Innovationen in unseren Produkten bzw. einen Geschmacksmusterschutz für die äußere Erscheinungsform unserer Produkte an. Dies erfolgt nicht nur in unserem eigenen Interesse, sondern auch und gerade im Interesse unserer Vertriebspartner“, so Dr. Rainer Landwehr, Vorsitzender der Geschäftsführung der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH. Hinzu kämen allerdings noch Aspekte der Produktsicherheit und der Produkthaftung sowie das Interesse der Kunden an sicheren und höchsten Qualitätsstandards entsprechenden Produkten. „Es geht uns bei unseren Schutzmaßnahmen nicht darum, einzelne Händler zu schädigen, sondern ausschließlich um den Schutz unserer Marken sowie unserer Märkte, Vertriebspartner und Kunden vor illegalen und möglicherweise sicherheitsgefährdenden Produkten“, erklärt Landwehr.
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