Hände weg von Billigprodukten

Verstärkt seit Anfang 2005 werden Schalldämpfer, Katalysatoren und sonstige Teile von Auspuffanlagen ohne deutsches oder europäisches Prüf- und Genehmigungskennzeichen zu Spottpreisen auf den deutschen Markt geworfen. Werkstätten, die solche Teile anbieten oder einbauen, ohne den Kunden auf die möglichen Folgen hinzuweisen, haften für den entstandenen Schaden. Die Hersteller Bosal, Eberspächer, Ernst und Walker warnen deshalb vor dem Kauf von Billigangeboten, die es bei Discountern, Internetanbietern und Internet-Handelsplattformen gibt.

Fachwerkstätten bauen keine nicht homologierten Teile ein. Möchte allerdings ein Kunde einen nicht homologierten Schalldämpfer eingebaut haben, muss der Kfz-Meister den Kunden darauf aufmerksam machen, welche finanziellen und rechtlichen Folgen der Einbau eines solchen Teils für ihn haben kann. Denn in diesem Fall hat die Werkstatt gegenüber dem Kunden eine Sorgfaltspflicht. Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser muss bei TÜV, DEKRA oder GTÜ sein Fahrzeug nach der Hauptuntersuchung nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann haftet die Werkstatt. Um sich vor eventuellen ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen zu schützen, sollte die Werkstatt dem Kunden den Hinweis auf jeden Fall schriftlich geben. Damit ist sie auf der sicheren Seite. Ein Einbau ohne die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilte Betriebserlaubnis oder ohne internationale Prüfzeichen wie „E“ im Kreis oder „e“ im Rechteck kann schwerwiegende Konsequenzen für den Fahrzeughalter haben. Wird bei der Hauptuntersuchung durch die zuständige Zulassungsstelle ein nicht zugelassener Schalldämpfer identifiziert, kann auf Kosten des Fahrzeughalters ein Gutachten über das Abgas- oder Geräuschverhalten durch einen Sachverständigen eingeholt werden. Diese Kosten kann der Kunde an die Werkstatt weitergeben, hat sie es versäumt, den Kunden auf die Folgen des Einbaus nicht-homologierter Teile aufmerksam zu machen. Erhält das eingebaute Teil vom Gutachter keine Genehmigung, verliert das Fahrzeug seine komplette Betriebserlaubnis, bei einem Unfall sogar den Versicherungsschutz. Zudem kann der Halter wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden.

Die nicht homologierten Schalldämpfer kommen größtenteils aus Osteuropa, hier besonders aus Polen, aber auch aus Portugal, Spanien, Italien und Finnland. Nationale Typengenehmigungsverfahren beziehen sich nur auf den Betrieb des Fahrzeugs im jeweiligen Land. Das heißt, dass ein Schalldämpfer, der zum Beispiel nur die polnische Typengenehmigung hat, nicht ohne weiteres in Deutschland eingebaut werden darf. Dazu muss er entweder eine deutsche Betriebserlaubnis (nach § 22 StVZO) oder eine Bauartgenehmigung (nach § 22a StVZO) haben oder eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung (70/157/EWG), eine EG-Typengenehmigung (Richtlinie 1999/101/EG) oder ein Teilegutachten. Die nationalen und internationalen Typengenehmigungsverfahren sollen sicherstellen, dass die Fahrzeuge bei Sicherheit und Umweltrelevanz Mindeststandards erfüllen.

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