Handelsregistereintrag in Sachen Phoenix AG ist erfolgt
Die Continental AG (Hannover) kann mit der Integration der von ihr übernommenen Phoenix AG (Hamburg) in ihre Tochter ContiTech AG beginnen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ContiTech AG als herrschender Gesellschaft und der Phoenix AG als abhängiger Gesellschaft wurde unter dem Datum vom 9. März 2005 in das Handelsregister eingetragen. Der von den Aktionären der Phoenix AG bereits in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Dezember 2004 gebilligte Vertrag ist damit wirksam geworden.
„Die Eintragung ins Handelsregister bestätigt unsere Zuversicht, dass die gegen die Beherrschung und Verschmelzung eingereichten Anfechtungsklagen erfolglos bleiben werden“, sagte der Continental-Vorstandsvorsitzende Manfred Wennemer dazu heute in Hannover. „Nach diesem entscheidenden Schritt gibt es außerdem mehr Klarheit, auch für die Beschäftigten beider Unternehmen. Durch die Integration können wir die angekündigten Synergien heben. Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten werden langfristig gesichert.“
Laut Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag garantiert die ContiTech AG den außen stehenden Phoenix-Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine Ausgleichszahlung in Höhe von netto 1,27 Euro je Aktie (brutto 1,39 Euro). Zudem hat sich die ContiTech AG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außen stehenden Aktionärs der Phoenix AG dessen Aktien gegen Barabfindung in Höhe von 18,89 Euro je Stückaktie zu erwerben.
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