EU-Kommission verlängert Phoenix-Kartellverfahren
Die Continental AG, Hannover, hat die Entscheidung der EU-Kommission, die geplante Übernahme der Phoenix AG, Hamburg, in einem so genannten Phase II-Verfahren zu prüfen, zur Kenntnis genommen. Das Unternehmen erwartet eine Entscheidung noch vor Oktober.
„Wir gehen angesichts des intensiven internationalen Wettbewerbs auf den Geschäftsfeldern von ContiTech und Phoenix nach wie vor davon aus, dass es kartellrechtlich keine grundsätzlichen Probleme geben wird“, sagte der Continental-Vorstandsvorsitzende Manfred Wennemer am Dienstag. Er zeigte sich zuversichtlich, dass im Zuge des verlängerten Verfahren mögliche Bedenken der Wettbewerbshüter ausgeräumt werden können.
Die EU-Kommission hatte die Notwendigkeit einer Phase II vor allem mit der nötigen Prüfung hinsichtlich der Bereiche Luftfedern und bestimmter Arten von Fördergurten begründet. „Wir bewegen uns in beiden Segmenten in stark spezialisierten Produktbereichen mit einem harten internationalem Wettbewerb und erheblichem Preisdruck, auch durch viele lokale Anbieter“, erklärte ContiTech-Geschäftsführer Gerhard Lerch.
Der internationale Automobilzulieferer konnte zum Ablauf der Angebotsfrist am Montag, 24.00 Uhr, über mehr als 75 Prozent der Phoenix-Aktien verfügen. Damit hat Continental die als Bedingung genannte qualifizierte Mehrheit erreicht. Durch das Überschreiten der Annahmeschwelle von 75 Prozent schließt sich die gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige Fristverlängerung (“Zaunkönigregel”) an. Zwischen dem 4. und dem 19. Juli 2004 können alle Phoenix-Aktionäre ihre Aktien noch der Continental AG anbieten, die das bislang nicht getan haben.
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