Bei der „Winterreifenpflicht“ Kluft zwischen Theorie und Praxis

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Was die neu gefasste Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. die darin nun präzisierte “situative Winterreifenpflicht” betrifft, scheinen noch längst nicht alle Fragen geklärt zu sein. So herrschen beim ADAC und dem Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) beispielsweise unterschiedliche Auffassungen darüber vor, ob die M+S-Ausrüstungspflicht für motorisierte Zweiräder denn nun gilt oder eben nicht. Doch das scheint nicht die einzige “Baustelle” zu sein. Denn wie ist die Lage etwa im Falle einer Reifenpanne? “Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden – aber bei nächster Gelegenheit muss ein Winterreifen montiert werden”, so der Automobilklub. Soweit zumindest die Theorie, aber die ist gemäß einer entsprechenden Redensart zufolge ja bekanntlich ja grau. Schließlich hat zumindest Christian Dinser von dem point-S-Betrieb Reifen Dinser (Offenburg) gerade vergangene Nacht eine ganz andere Erfahrung gemacht. Zum Pannenservice für einen ordnungsgemäß mit Winterreifen ausgerüsteten Transporter gerufen, der sich glättebedingt an einem Bordstein den rechten Vorderreifen kaputtgefahren hatte, wollte man dort behelfsweise zunächst das Ersatzrad des Fahrzeugs montieren. Bei dem handelte es sich allerdings – wie wohl in der überwiegenden Zahl der Fälle – um seinen Sommerreifen. Dieses Vorhaben sei von einer zufällig am Pannenort vorbeikommenden Polizeistreife dann allerdings unter Verweis auf die nun geltende “Winterreifenpflicht” untersagt worden, erzählt Dinser im Gespräch mit der NEUE REIFENZEITUNG. Das zeigt: In Sachen “Winterreifenpflicht” scheinen noch längst nicht alle Fragen geklärt bzw. noch nicht jedermann auf dem gleichen Wissensstand zu sein. christian.marx@reifenpresse.de

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