Versicherungsschutz, selbst bei abgefahrenen Reifen
Abgefahrene Reifen kosten bei einem Unfall nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das berichtete die Zeitschrift OLG-Report laut Autoflotte-Online unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Die Versicherung müsse vielmehr nachweisen, dass dem Fahrzeughalter der Zustand der Reifen …