Mietauto auf Sommerpneus: Keine Selbstbeteiligung bei Winterunfall
„Wer bei der Autovermietung im Winter einen Wagen ohne Winterreifen bekommt, muss nach einem Unfall unter Umständen keine Selbstbeteiligung bezahlen“, schreibt die Autogazette und verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg (Az.: 14 U 34/07). In dem verhandelten Fall sei es um einen Kunden gegangen, der bei winterlichen Straßenverhältnissen in einem Mietwagen mit Sommerreifen unterwegs war und einen Unfall verursacht hatte. Nachdem ein Gutachter festgestellt habe, dass die Sommerreifen nicht die Ursache für den Unfall waren, fiel die Entscheidung offenbar auch deshalb zugunsten des Fahrzeugmieters aus, weil das Gericht argumentierte, der Vermieter hätte ihm einen Wagen mit Winterreifen vermieten müssen. Denn obwohl es keine ausdrückliche Winterreifenpflicht in Deutschland gebe, müsse schließlich jeder Fahrer „mit einer Bereifung unterwegs sein, die den Witterungs- und damit den Straßenverhältnissen angepasst ist“.
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