Bundesregierung fordert Entschärfung von Frontschutzbügeln
Seit langem wird von verschiedenen Seiten ein Verbot oder wenigstens eine Entschärfung der insbesondere bei Geländewagenfahrern beliebten Frontschutzbügel gefordert, da diesen bei Unfällen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Motorradfahrer, Radfahrer und Fußgänger nachgesagt wird. Die Bundesregierung setzt sich nach Informationen des Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) deshalb für den Erlass einer EU-Richtlinie ein, durch welche die oft auch als „Kuh-“ oder „Bullenfänger“ bezeichneten Anbauteile entschärft werden sollen.
Der neue Vorschlag des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission gilt demzufolge für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeugklassen M1 und N1). Wie der ARCD mitteilt müssen die Bauteile eines Frontschutzbügels danach bei allen nach außen gerichteten starren Oberflächen einen Abrundungsradius von mindestens fünf Millimetern aufweisen.
Außerdem dürfe das Gesamtgewicht des Bügels einschließlich aller Träger und Halterungen nicht mehr als 1,2 Prozent des Gewichtes des betreffenden Fahrzeugs betragen, höchstens jedoch 18 Kilogramm. Zudem dürfe ein Frontschutzbügel die Breite des Fahrzeugs nicht vergrößern, und die Enden müssten – wenn seine Gesamtbreite mehr als 75 Prozent der Fahrzeugbreite ausmacht – nach innen gebogen sein. Laut Richtlinienentwurf dürfen Frontschutzbügel zudem höchstens 80 Millimeter von der Karosserie abstehen.
„Nach dem EU-Zeitplan müssen diesen Vorschriften ab 1. Juli 2005 alle derart ausgerüsteten und auf den Markt kommenden Fahrzeugtypen sowie alle neu entwickelten Nachrüstfrontschutzbügel entsprechen, eine Typgenehmigung ist Pflicht. Ab 1. Januar 2006 sind diese Anforderungen von sämtlichen in den Verkehr kommenden Neufahrzeugen mit Frontschutzbügel und allen Nachrüstsätzen zu erfüllen“, so der ARCD.
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