Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen wurden erneut verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch prüfende Dritte aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31. Oktober 2023 verlängert. Ursprünglich sollte die Frist am 30. Juni enden und war schon auf den 31. August verschoben worden. Nun gab es eine erneute Fristverlängerung. Dies gilt für die Schlussabrechnung der Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV). Wenn im Einzelfall eine weitere Verlängerung erforderlich wird, kann ebenfalls bis zum 31. Oktober 2023 unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eine Nachfrist bis 31. März 2024 beantragt werden.

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