Winterreifenpflicht ist da, Kritik daran aber auch noch
„Pünktlich zum Winterbeginn schaffen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit. Wir haben den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Damit wollen wir gefährliche Rutschpartien auf den Straßen verhindern“, sagt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, nachdem der Bundesrat im Rahmen seiner Sitzung am 26. November eine entsprechende Neuregelung nebst Verdopplung der Bußgelder bei Zuwiderhandlung gegen die neue, eigentlich jedoch nur konkretisierte „situative Winterreifenpflicht“ abgenickt hat. „Jeder, der im Winter bei Schnee und Matsch mit den falschen Reifen fährt, gefährdet sich und andere. Wir wollen gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern. Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren“, so Ramsauer. Während seitens des Reifenhandels und Unternehmen wie ATU, Pit-Stop oder Vergölst Freude über die Neuregelung vorherrscht und teilweise schon ein „erneuter Ansturm auf Winterreifen“ erwartet wird, sind mit der Entscheidung der Länderkammer gleichwohl auch die Kritiker der nun beschlossenen Winterreifenpflicht nicht verstummt.
„Der Bundesverkehrsminister hat mit der Einführung der Winterreifenpflicht den einzig konsequenten Schritt vollzogen. Wenn ab sofort von Flensburg bis München alle Kraftfahrzeuge bei widrigen Wetter- und Straßenverhältnissen eine adäquate Bereifung haben müssen, wird das Unfallrisiko erheblich gemindert und der Schutz der Insassen nachhaltig erhöht“, ist Dr. Michael Kern, Vorsitzender der ATU-Geschäftsführung, überzeugt. Mögliche Produktionsengpässe seitens der Reifenindustrie wolle man durch ein „breites Angebot von hochwertigen Modellen zehn verschiedener Marken“ auffangen, ergänzt er. Auch um die durch die neue Gesetzgebung auf die Verbraucher zukommenden Mehrkosten wolle man sich kümmern. „Wir werden mit qualitativ guten Winterreifen zu günstigen Preisen versuchen, diesem Umstand entlastend entgegenzuwirken“, so Kern.
Bei der zum Continental gehörenden Reifenhandels- und Autoservicekette Vergölst geht man in Nachgang zu der Bundesratsentscheidung von einem Ansturm auf seine bundesweit über 300 Filialen aus. Gleichzeitig wird auf die „erheblichen Qualitätsunterschiede“ bei Winterreifen verwiesen. „Nicht alle mit M+S-gekennzeichneten Reifen sind wirklich gute Winterreifen. Winterreifentests haben immer wieder gezeigt, dass insbesondere die Billigreifen aus Fernost wegen ihrer schlechteren Haftungseigenschaften und den damit verbundenen längeren Bremswegen bei Weitem nicht die Sicherheit etablierter Markenreifen erreichen“, erläutert Vergölst-Sprecher Peter Groß. Angesichts bereits gut geleerter Läger des Handels könne es bei einzelnen Dimensionen zu Engpässen beim Wunschfabrikat des Kunden kommen. „In solchen Fällen kann die Wartezeit je nach Hersteller bei drei bis vier Wochen liegen“, so Peter Groß. Ein alternatives Fabrikat sei in der Regel aber meist kurzfristig verfügbar. Dennoch könne es nicht schaden, im Falle eines Falles jetzt möglichst schnell einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren.
Ins gleiche Horn stößt die Werkstattkette Pit-Stop, die allen Autofahrern, die noch mit Sommerreifen unterwegs sind, einen schnellen Reifenwechsel empfiehlt, weil einzelne Reifengrößen bereits jetzt knapp seien. „Jeder Autofahrer, der bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Die Winterreifenpflicht ist deshalb absolut sinnvoll“, meint Hermann Scheck, Vertriebsgeschäftsführer bei Pit-Stop. Durch die Winterreifenpflicht könnten jetzt weitere Reifengrößen knapp werden, befürchtet er. „Pit-Stop hat sich zwar auf diesen Winter gut vorbereitet, die Filialen sind immer noch gut mit Reifen bestückt, und über Lieferverträge haben wir Zugriff auf zehn Millionen lagernde Reifen. Doch bei der Vielzahl der verschiedenen Reifenmarken und -größen kann es zu Lieferengpässen im Markt kommen. Einzelne Autofahrer werden Probleme bekommen, die passenden Reifen für ihr Fahrzeug zu bekommen. Deshalb empfehlen wir, spätestens jetzt auf Winterreifen zu wechseln“, sagt er.
In die bei Reifenvermarktern vorherrschende nachvollziehbare Freude über die Winterreifenpflicht mischt sich aber nach wie vor auch Kritik etwa vonseiten verschiedener Verbände. Gut gemeint, aber schlecht gemacht – so bezeichnet etwa der Autoclub Europa (ACE) die Neuregelung der StVO. Laut ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner sei nämlich nach wie vor fraglich, ob Normalbürger die „im Behördenkauderwelsch formulierte Vorschrift“ überhaupt verstehen können. Denn die Verordnung enthalte zwar eine detaillierte Beschreibung winterlicher Straßenzustände, beim Thema Reifenbeschaffenheit verweise der Gesetzgeber aber nur auf einen Katalog von unzähligen Richtlinien. „Dieser Winterreifenvorschrift kann man nur noch einen guten Rutsch wünschen“, ätzt Hillgärtner. Außerdem habe die neue StVO ursprünglich vor allem zum Ziel gehabt, „besonders für Lkw“ eine Gefährdung auf schneeglatten Straßen zu unterbinden. Doch nach Einschätzung des ACE wird die Vorschrift genau für diese Hauptzielgruppe wahrscheinlich ohne Folgen bleiben.
Sauer stößt dem Klub zudem auf, dass ebenso wenig eine Definition des Begriffes Winterreifen wie eine Mindestprofiltiefe (vier Millimeter) für solche Bereifungen in besagte StVO-Vorschrift aufgenommen wurde. Laut dem Bundesverkehrsministerium wird allerdings parallel zu der Einführung der Winterreifenpflicht in der StVO auf europäischer Ebene an einer verbindlichen, international einheitlichen Kennzeichnung entsprechender Reifen gearbeitet. „Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 wurden Anforderungen an Reifen festgelegt. Im Nachgang dazu werden nunmehr Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten und Reifen festgelegt. Deutschland setzt sich dabei für Anforderungen an die Reifen ein, die die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz gewährleisten“, heißt es dazu vonseiten der Politik.
So richtig glücklich ist man angesichts dessen auch beim Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) nicht mit der neuen Verordnung. Denn der ARCD vermisst ebenfalls eine klar erkennbare qualitative Kennzeichnung eines Winterreifens. Denn die nicht geschützte, nicht mit Prüfkriterien hinterlegte Bezeichnung M+S (für „Matsch und Schnee“) auf der Reifenflanke sage so gut wie gar nichts über die tatsächlichen Winterqualitäten eines Reifens aus. Der ARCD kritisiert neben dem Fehlen einer Festschreibung des zulässigen Mindestprofils auf vier Millimeter zudem, dass Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die Winterreifenpflicht schon erfüllen, wenn lediglich auf den Antriebsachsen Allwetterreifen montiert sind. Wegen der erheblichen Schubwirkung der schweren Fahrzeuge beim Bremsen sei eine besser greifende Bereifung auch an den Vorderachsen notwendig. Die nun fortgeschriebene lasche Regelung unterlaufe das selbst verkündete Ziel von Verkehrsminister Ramsauer, die Gefahr durch quer stehende Lkw zu reduzieren. cm
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