Antragsfrist für neue De-minimis-Förderperiode läuft ab Montag – Unterlagen verfügbar
Nachdem die NEUE REIFENZEITUNG bereits im November über die grundsätzliche Fortsetzung des De-minimis-Förderprogramms auch im neuen Jahr berichtet hatte, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), das bis zum Jahreswechsel noch Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hieß, jetzt umfassende Details zur neuen Förderperiode über die Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, wie sie offiziell heißt, veröffentlicht.
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