Zwei Werbekampagnen von ATU für rechtens erklärt – Niederlage für Kfz-Verband

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Immer wieder sorgt ATU mit auffälligen Marketingaktivitäten für viel Aufmerksamkeit. Wegen zweier Kampagnen war die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerb e.V. gegen ATU vor das Landgericht Weiden gezogen und hatte anschließend beim Oberlandesgericht Nürnberg Berufung eingelegt. Zum einen wegen einer Aussage im Rahmen der Enthüllungskampagne um die „Garantie-Lüge“, zum anderen wegen einer Gutscheinaktion zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Doch die Klagen des Verbands blieben ohne Erfolg. Das Landgericht erklärte beide Kampagnen von ATU für rechtens. Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts Nürnberg war die Enthüllungskampagne um die „Garantie-Lüge“ rechtmäßig. Nachdem der Verband daraufhin seine zwei Berufungen zurückgenommen hat, sind beide erstinstanzlichen Urteile nun rechtskräftig geworden.

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