Gericht weist Klage gegen Clairoix-Werksschließung ab
Das „Tribunal de Grande Instance“ (etwa Landgericht) Sarreguemines hat gestern die Klage von Gewerkschaften und Gesamtbetriebsrat gegen die Continental AG in allen Punkten abgewiesen. Dabei ging es im Wesentlichen um den Vorwurf, dass bei dem geplanten Projekt mit dem Ziel des Produktionsstopps in Clairoix im Frühjahr 2010 der in Frankreich bei Werkschließungen gesetzlich vorgeschriebene Prozess zur Information und Konsultation von Arbeitnehmervertretungen nicht rechtmäßig durchgeführt worden sei, schreibt die Continental in einer Mitteilung. „Unser Tochterunternehmen Continental France hat damit auf der ganzen Linie Recht für die Vorgehensweise zur Information und Konsultation der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats bekommen. Wir nehmen diese richterliche Entscheidung als Anlass, um noch einmal mit Nachdruck zu versichern, dass die Continental AG stets alle bestehenden rechtlichen Vorgaben beachtet und einhält“, erklärt der für die weltweite Produktion der Continental-Division Pkw-Reifen verantwortliche Dr. Bernhard Trilken.
„Wir hoffen nun, dass wir zeitnah zu sachlichen Gesprächen über die Notwendigkeit und die nächsten Schritte dieses Projekts übergehen können und ab sofort keine unbegründeten Vorwürfe mehr erhoben werden, die dem Unternehmen schaden“, so Dr. Trilken weiter. „Wir stehen weiter zu unseren Zusagen und wollen alle betroffenen Mitarbeiter so umfassend wie möglich unterstützen.“ Das nächste Treffen zwischen dem französischen Continental-Management und dem französischen Gesamtbetriebsrat von Continental France findet wie geplant am heutigen 22. April 2009 statt.
Die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats seien am Morgen des 11. März als erste im Rahmen eines informellen Treffens über die geplante Werksschließung informiert worden. Anschließend seien die Standortbetriebsräte informell über die wesentlichen Inhalte informiert worden und danach die am Standort anwesenden Mitarbeiter. „Erst nach Abschluss dieses absolut rechtmäßigen Vorgehens war das Projekt öffentlich gemacht worden. Bereits während einer Gerichtsanhörung am 1. April hatte der leitende Oberstaatsanwalt deutlich gemacht, dass die Mehrheit der vom Gesamtbetriebsrat vorgebrachten Forderungen unhaltbar ist. Im Hinblick auf die Konsultation des Europaforums (dem europäischen Betriebsrat) wurde zudem bereits zu diesem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass weder das französische Arbeitsrecht, noch die europäischen Richtlinien bezogen auf das Europaforum verlangen, dass dieses vor den Arbeitnehmervertretungen der französischen Mitarbeiter hätte informiert oder konsultiert werden müssen“, so die Continental weiter. Daher sei für das Gericht lediglich zu klären gewesen, ob es im Zusammenhang mit der am 12. September 2007 unterzeichneten Arbeitszeitvereinbarung eine Verletzung rechtlicher Verpflichtungen gegeben habe.
Für 2009 sei die Division Pkw-Reifen der Continental AG durch den seit Beginn des vierten Quartals 2008 anhaltenden massiven Nachfrageeinbruch in Europas Erstausrüstungs- und Ersatzgeschäft mit Überkapazitäten von 15 Millionen Pkw-Reifen konfrontiert. „Um diese abzubauen, war vor der Bekanntgabe des Projektes zur geplanten Aufgabe des Pkw-Reifenwerks in Clairoix am 11. März 2009 bereits durch hohe Flexibilität in der Produktion, verlängerte Werksferien sowie einen weitreichend Abbau von Überstunden und Arbeitszeitkonten, die Einführung von Kurzarbeit und der Entlassung von Leiharbeitern in zahlreichen Werken in West- und Osteuropa gegengesteuert worden“, schreibt der Reifenhersteller weiter. Diese zeitlich begrenzt nutzbaren Maßnahmen hätten aber nicht ausgereicht, um die Produktionskapazitäten dem erwarteten längerfristigen Abschwung anzupassen.
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