Insolvenzgeldumlage bleibt 2019 bei 0,06 Prozent

Bei den immer weiter steigenden Personalkosten ist der Beschluss des Bundesrates vom September 2018, die Insolvenzgeldumlage bei 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes zu belassen, zwar keine finanzielle Entlastung für die Betriebe, aber zumindest auch keine weitere, zusätzliche Belastung, fasst der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk die Entscheidung zusammen. Das Insolvenzgeld dient als Ausfallversicherung für die Löhne vor Eintritt des Insolvenzereignisses. 2013 hatte die Bundesregierung durch Festsetzung in § 360 SGB III die Insolvenzgeldumlage auf 0,15 Prozent verstetigt. Dort ist ebenfalls geregelt, dass ein niedrigerer Umlagesatz angesetzt werden soll, wenn die Rücklage die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der vorhergehenden fünf Kalenderjahre übersteigt. Die Insolvenzgeldumlage wurde aufgrund günstiger Rücklagen zuletzt zum 1. Januar 2018 von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent reduziert. Die Rücklage wird Ende 2018 voraussichtlich 1,6 Milliarden Euro betragen. Bei einer Beibehaltung des Umlagesatzes von 0,06 Prozent im Jahr 2019 wird bei weiterhin stabiler bis guter konjunktureller Entwicklung die Rücklage voraussichtlich auf knapp 1,4 Milliarden Euro sinken, so der BRV weiter. Ein Beibehalten des Insolvenzgeldumlagesatzes in Höhe von 0,06 Prozent sei daher vor dem Hintergrund der bestehenden Rücklage angemessen. ab

 

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