Lkw-/Busbereifungen sorgen immer wieder für Nachfragen beim BRV

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Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) häufen sich in der Geschäftsstelle der Branchenvertretung immer wieder Nachfragen dazu, inwieweit und auf welcher gesetzlichen Grundlage gegebenenfalls Einsatzbeschränkungen für runderneuerte Reifen an Lkw und Bussen existieren. Gleichzeitig berichtet BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler davon, dass sich zurzeit offenbar gerade wieder einmal Fahrzeugkontrollen bei Nutzfahrzeugen und Bussen im europäischen Ausland häufen, bei denen deren Bereifungen im Fokus stehen und dabei abgesehen von dem allgemeinen Zustand der Reifen insbesondere die Bewertung von Mischbereifung. Grund genug für den BRV, ein weiteres Mal darauf hinzuweisen, dass es einerseits bezüglich des Einsatzes Runderneuerter „definitiv keinerlei gesetzliche Einsatzbeschränkungen gibt weder für bestimmte Fahrzeugkategorien (…) noch für den Einsatz an bestimmten Achspositionen“. Andererseits seien jedoch im europäischen Ausland auf Basis der EU-Verordnung 458/2011 „achsweise nur Reifen der gleichen Größenbezeichnung (Dimension), dem gleichen Speed- und Loadindex, der gleichen Bauart, des gleichen Reifenherstellers oder Handelsmarke und der gleichen Verwendungsart (Profilausführung) [zu] verwenden“. cm

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