Fünf Jahre EU-Reifenlabel und hohe Beanstandungsquoten – Überprüfung durch EU-Kommission
Wir erinnern uns alle noch an die Reifen-Messe 2012. Damals – nur wenige Monate vor der verpflichtenden Einführung des EU-Reifenlabels zum 1. November desselben Jahres, sprach die gesamte Branche quasi von nichts anderem. Hersteller beklagten den großen Aufwand, den sie zur Ermittlung der Labelwerte betreiben müssen, während Händler die Komplexität des internen Datenhandlings und die Beratungspflicht am Verkaufstresen beklagten. Heute – fünf Jahre später – ist es ruhig geworden um das Label im Markt. Allerdings läuft aktuell eine Überprüfung der EU-Reifenkennzeichnungs-Verordnung durch die EU-Kommission, die insbesondere in Bezug auf die Marktüberwachung neue Impulse geben könnte, rücken doch entsprechende Schwächen zunehmend in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung.
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Bekanntlich handelt es sich bei der Einstufung eines Reifens nach den Vorgaben der EU-Reifenkennzeichnungs-Verordnung um eine Selbstzertifizierung. Während gerade in den ersten Jahren nach der Einführung des EU-Reifenlabels kaum Überprüfungen stattgefunden haben, rückte das Thema möglicher Falschangaben auf den Reifenlabeln spätestens 2015 in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Damals legte die Europäische Kommission das Programm Market Surveillance Action for Tyres 2015 auf, das in Brüssel unter dem Akronym MSTyr15 läuft. Mit dem Programm reagierte die EU-Behörde ganz offensichtlich auf Hinweise aus den EU-Mitgliedsstaaten, wonach Kontrollen alles andere als ausreichend seien, obwohl es hinlängliche Indizien für Fehlentwicklungen gab. Mit der Durchführung wiederum beauftragt wurde die in Brüssel ansässige Organisation ProSafe, die ein Zusammenschluss nationaler bzw. regionaler Marktüberwachungsbehörden ist, die ihrerseits unter anderem mit der Kontrolle der Angaben auf dem EU-Reifenlabel betraut sind. In ProSafe von deutscher Seite als Konsortiumsmitglied vertreten: das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz. Und das hatte zuletzt Zahlen vorgelegt, die die EU-Kommission im Rahmen ihrer Überprüfung der aktuellen Verordnung dazu bringen dürfte, in jedem Fall in Bezug auf die Marktüberwachung Änderungen zu veranlassen.
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