WdK und Behörden entdecken falsche Labelangaben auf Lkw-Reifen bei Marktüberwachung
Lkw-Reifen sind teilweise nicht so sparsam wie angegeben. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Aktion vom Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) und zwei Marktüberwachungsbehörden deutscher Bundesländer. Demnach gehörte knapp ein Fünftel der untersuchten Reifen zu einer schlechteren Effizienzklasse beim Rollwiderstand als vom Hersteller oder Importeur angegeben.
Seit November 2012 ist das EU-Reifenlabel verpflichtend für neue Pkw-, Leicht-Lkw- und Lkw-Reifen (Verordnung 1222/2009/EG). Das Label gibt an, wie gut ein Reifen auf nasser Straße bremst, wie kraftstoffeffizient er ist und wie laut bzw. leise er abrollt. Damit sollen die Kaufentscheidungen der Endverbraucher zugunsten von Reifen beeinflusst werden, die sicherer, kraftstoffeffizienter und geräuschärmer sind. Dies wiederum soll die Reifenhersteller dazu animieren, die betreffenden Reifenparameter zu optimieren.
Für Lkw-Reifen sind zwar keine Labelkennzeichnungen auf dem Reifen erforderlich, aber auch bei diesen Reifen müssen die drei genannten Reifenparameter gemessen und auf der Rechnung, im Werbematerial und auf den Internetseiten angeben werden, um den Spediteuren und Fuhrparkmanagern eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Außerdem werden im Rahmen der De-Minimis-Förderrichtlinie seit 2016 Lkw-Reifen mit den niedrigsten Energieeffizienzklassen (A bis C) und der geringsten Geräuschentwicklung (eine Schallwelle) gefördert.
„Das hat der WdK zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz und dem Landeseichamt Sachsen-Anhalt als den zuständigen Marktüberwachungsbehörden bei 31 verschiedenen Lkw-Reifentypen zu untersuchen, ob die richtigen Effizienzklassen angegeben wurden“, heißt es dazu in einer Mitteilung. Hierbei organisierte der deutsche Branchenverband die Auswahl der Reifen und beauftragte die Erstprüfung. „Bei der Auswahl der Reifen wurde besonders darauf geachtet, dass Reifen aus allen Preisklassen und einer möglichst großen Anzahl von Herstellern in der Stichprobe vertreten waren. Wichtig war auch, dass 40 Prozent der getesteten Produkte von WdK-Herstellern stammten und alle Produkte nach De-Minimis förderfähig waren“, so der WdK weiter.
Die Erstprüfung der 31 Reifentypen, bei der von jedem Reifen ein Exemplar geprüft wurde, ergab, dass bei neun Reifen die Messergebnisse zu einer schlechteren Effizienzklasse als vom Hersteller oder Importeur angegeben führten. „Unter den auffälligen Kandidaten waren allerdings keine Reifen von WdK-Herstellern“, unterstreicht der Verband. Auf Nachfrage der NEUE REIFENZEITUNG mochte der Verband dazu indes nicht konkreter werden; es sei „sehr wichtig, keine Hersteller bzw. Importeure an den Pranger zu stellen“, auch wenn die Gruppe derer, die hier infrage kommt, unter Ausschluss der WdK-Mitglieder schon grob zu identifizieren ist.
Die Organisation der Nachprüfung der auffälligen Reifentypen sei daraufhin von den beiden Eichbehörden übernommen worden. Da weder der WdK noch die Eichämter eigene Prüfmöglichkeiten haben, wurden alle Tests von einem unabhängigen, akkreditierten Prüflabor durchgeführt. „In der Nachprüfung wurden die auffälligen Reifentypen gemäß der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Bei sechs Reifentypen bestätigte sich dabei das nicht-gesetzeskonforme Ergebnis der Erstprüfung“, so der WdK. Ein Drittel der Reifen, die in der Erstprüfung noch durch vermeintliche Unstimmigkeiten auffielen, wurde also demnach in der Nachprüfung entsprechend entlastet.
„Gegen die Hersteller bzw. Importeure der auffälligen Reifen wurden ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Zusätzlich zu Kostenbescheiden wurden ihnen die Testergebnisse zur Kenntnis gegeben und sie wurden aufgefordert, die in Werbematerial und auf ihren Internetseiten angegebenen Werte abzuändern“, schreibt der WdK abschließend. Wie das Landesamt ergänzt, decken die Kostenbescheide die „entstandenen Prüf- und Transportkosten sowie den Verwaltungsaufwand ab und liegen in der Größenordnung von 4.900 Euro pro geprüftem Reifensatz. Sie sind nicht zu verwechseln mit Bußgeldbescheiden.“ arno.borchers@reifenpresse.de
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